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Bestandsbedarf | 3. Personalaufwand Kapitel 5 | 22. Bericht
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Es ergibt sich ein über alle ARD-Landesrundfunkanstalten, ZDF und Deutschlandradio ver- gleichbares Bild. Der Anteil „Programm“ bewegt sich zwischen 75 % und 83 %, der Anteil „Administration“ liegt entsprechend zwischen 17 % und 25 %.
Eine auffällige Veränderung hat sich bei der zum 22. Bericht aktualisierten Übersicht ergeben. Die den Programmbereichen Hörfunk und Fernsehen zugeordneten Kapazitäten haben um rund 1.100 bzw. rund 700 abgenommen. Dafür verzeichnet der mit „Trimedial/Crossmedial“ bezeichnete Sektor einen Aufwuchs in gleicher Stärke. Es handelt sich also weder um eine quantitative Veränderung des Personals noch um hausinterne Versetzungen, vielmehr spiegelt sich hier die durch die Digitalisierung und durch die Nutzung neuer Ausspielwege ausgelöste Aufgabenveränderung.
Wie von der Kommission im 21. Bericht gefordert, haben die Anstalten nunmehr auch eine Zuordnung der Freien Mitarbeit zu den zwölf Unternehmensbereichen vorgenommen. Die Untergliederung in den Tabellen 83.1/83.2 (Freie Mitarbeit) ist identisch mit der Untergliede- rung in den Tabellen 82.1/82.2 (Festanstellung), was eine vergleichende Gegenüberstellung je Anstalt erleichtert.
Die Tabelle 83.2 zeigt, dass 98 % der hier erfassten Kräfte in den programmgestaltenden Sek- toren tätig sind, was dem Wesensmerkmal dieser Tätigkeitsart entspricht.
Auffällig ist allerdings, dass die Anstalten den Unternehmensbereich „Technik und Produk- tion“ auch mit Blick auf die Freie Mitarbeit als programmnah betrachten und die ARD-An- stalten im Durchschnitt 8 % der Freien Mitarbeit (Bandbreite zwischen 0 % und 20 %) und das ZDF sogar 34 % hier verorten. Im Vergleich zur redaktionellen Mitarbeit besteht für die Anstalten bei diesen Tätigkeiten sowohl im technischen Unternehmensbereich als auch in
der Produktion ein prinzipiell erhöhtes arbeitsrechtliches Risiko, und zwar nicht erst infolge „neuer“ Rechtsprechung. Daher ist von den Anstalten eine kritische Prüfung dieser Risiken zu erwarten. Dies gilt ausweislich der mitgeteilten Mitarbeiterkapazitäten speziell für die Anstal- ten BR (117), MDR (113), RBB (162) und SWR (141), ganz besonders aber für das ZDF (572).
Eine ähnlich kritische Überprüfung der arbeitsrechtlichen Lage erscheint bei denjenigen An- stalten angezeigt, die vergleichsweise hohe Kapazitäten Freier Mitarbeit in ihren Intendanzen ausweisen, namentlich BR (60) und SWR (64). Teilweise sind entsprechende Klärungen bzw. Bereinigungen bereits in Arbeit.