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Bestandsbedarf | 3. Personalaufwand Kapitel 5 | 22. Bericht
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Ursächlich für diese gedämpfte Entwicklung sind die neu abgeschlossenen Tarifverträge zur Altersversorgung (s. 3.2.4) sowie die Tatsache, dass für die Finanzierung der laufenden Ren- tenzahlungen zunehmend Mittel aus den Deckungsstöcken in Anspruch genommen werden können. In diesem Gesamtrahmen können auch erhebliche Mehrbelastungen z.B. für die stei- genden Prämien an die Rückdeckungspensionskasse bbp – ebenfalls als Folge sinkender Zinsen – aufgefangen werden.
Bei weiter stagnierendem oder leicht sinkendem Bruttoaufwand wird die zukünftige Entwick- lung des Nettoaufwands entscheidend davon abhängen, ob und wie stark sich die Zinserträge aus den Deckungsstöcken weiter reduzieren.
Zur Gesamtbewertung gehört auch der Hinweis, dass die niedrigen und möglicherweise wei- ter sinkenden Zinsen weitere Risiken beinhalten, die in der sog. BilMoG-Deckungsstocklücke und der Situation der Pensionskassen zum Ausdruck kommen (s. dazu 3.2.2 und 3.2.3).
Die Entwicklung des Aufwands für die Altersversorgung wird wesentlich von den Annahmen zum zukünftigen Gehalts­ und Rententrend beein usst. Wie bisher liegt den Anmeldungen der Anstalten ein langfristiger Gehaltstrend von 2,0 % zugrunde sowie – auf Basis der neu abgeschlossenen Tarifverträge – ein Rententrend von 1,0 % p.a. Für 2021 bis 2024 haben die Rundfunkanstalten auf der Basis eines erhöhten Gehaltstrends von 2,5 % angemeldet.
Die Kommission folgt diesem erhöhten Ansatz nicht, weil sie mittel- und langfristig von niedrigeren Personalsteigerungsraten ausgeht (s. Tz. 128). Zudem führen auch die erwarteten Einsparungen in der Umsetzung des Gutachtens zum Vergütungsniveau zu einem geringeren Anstieg. Die Kommission legt daher bis 2024 einen Gehaltstrend von 2,25 % zugrunde. Dies führt zu Kürzungen bei den Zuführungen zu Pensionsrückstellungen und dem Aufwand
für Pensionszahlungen von insgesamt 73,2 Mio. €. Davon entfallen 60,0 Mio. € auf die ARD, 11,8 Mio. € auf das ZDF und 1,4 Mio. € auf das Deutschlandradio.
Durch die Zuschätzung der Kommission bei den Erträgen aus Rundfunkbeiträgen (s. Tz. 414) erhöht sich das zweckgebundene Beitragsaufkommen um 6,3 Mio. € gegenüber der Anmel- dung. Im Saldo erfolgt durch die Kommission demnach eine Kürzung gegenüber der Anmel- dung von 66,9 Mio. €.
Darüber hinaus hat sich eine Neuverteilung des zweckgebundenen Beitragsanteils für die Altersversorgung (25 Cent) als notwendig erwiesen. Daraus ergeben sich Verschiebungen der Mittel von ZDF und Deutschlandradio hin zur ARD. In Tabelle 56 ist für die einzelnen Anstal- ten als Feststellung der Kommission der saldierte Effekt von Rückstellungskürzungen und Neuverteilung des zweckgebundenen Beitragsanteils ausgewiesen. Die Einzelbeträge sind der Darstellung bei den jeweiligen Anstalten zu entnehmen.


































































































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