Page 111 - KEF 22. Bericht
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22. Bericht | Kapitel 5
3. Personalaufwand | Bestandsbedarf
Tz. 136
Tz. 137
Tab. 41
Jahr
Personalaufwand ohne Altersversorgung der ARD 2017 bis 2020 (in Mio. €) Vergleich der Anmeldung zum 22. Bericht mit der Feststellung des 21. Berichts
22. Bericht
angemeldet
21. Bericht
festgestellt1
1.746,3
1.777,0
1.807,9
1.839,1
Mehr­ (+) Minder­ (­) Aufwand
2017 1.743,5
2018 1.763,3
2019 1.850,9
2020 1.883,2
-2,8
-13,7
43,0
44,1
1
Da ab dem 22. Bericht auch der Aufwand für Altersteilzeit (ATZ) in den Personalaufwand ohne Altersversorgung einbezogen wird, wurde die Feststellung zum 21. Bericht um die angemeldeten ATZ-Aufwendungen aus dem 21. Bericht erhöht.
Summe 2017­2020
7.240,8
Die ARD begründet die Abweichung um 70,5 Mio. € für 2017 bis 2020 mit folgenden Faktoren:
ƒ Abweichungen der tatsächlichen tari ichen Entwicklung gegenüber der angenommenen Steigerungsrate führen zu Mehrausgaben von 16,8 Mio. €,
ƒ Veränderungen in der Umsetzung der bereits zum 21. Bericht angemeldeten Umschichtungen bzw. weitere, im 21. Bericht nicht angemeldete Umschichtungen aus dem Programm- und Sachaufwand führen zu einem Anstieg des Personalaufwands um 11,3 Mio. €,1
ƒ sonstige Abweichungen in Höhe von 42,4 Mio. €.
Die sonstigen Abweichungen begründen die Anstalten der ARD mit einer Reihe unterschied- licher Sachverhalte. Diese beziehen sich insbesondere auf bereits im 21. Bericht abgelehnte Mehrbedarfe.
Die Kommission hat den angemeldeten Mehraufwand für 2017 bis 2020 mit folgendem Er- gebnis geprüft:
ƒ Die Abweichung der tatsächlichen tari ichen Entwicklung ggü. der angenommenen Steigerungsrate erkennt sie nicht an, da die tari iche Entwicklung bereits mit der allgemeinen Steigerungsrate abgegolten ist (Kürzung um 16,8 Mio. €, s. Tz. 128).
ƒ Von den angemeldeten Veränderungen in der Umsetzung der Umschichtungen erkennt sie 1,8 Mio. € an (Kürzung um 9,5 Mio. €, s. Tz. 138).
ƒ Die sonstigen Abweichungen erkennt sie nicht an (Kürzung in Höhe von 42,4 Mio. €).
Im Übrigen zeigt die tatsächliche Entwicklung der Ist­Werte für die Jahre 2017 und 2018, dass der Aufwand der ARD deutlich unter den Planwerten und sogar den von der Kommission im 21. Bericht für 2017 und 2018 anerkannten Werten liegt. Die Kommission setzt daher für 2017 bis 2018 die von der ARD gemeldeten Ist-Werte an.
1 Die Kommission hat die Anmeldungen der ARD aufgrund von Umschichtungen im 21. Bericht um 9,0 Mio. € gekürzt (s. 21. Bericht, Tz. 123). Zum 22. Bericht hat die ARD diesen Kürzungsbetrag erneut als Finanzbedarf angemeldet.
Tz. 136
7.170,3
70,5
Tz. 137
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