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Bestandsbedarf | 1. Programmaufwand Kapitel 5 | 21. Bericht
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Tz. 67
Die Kommission geht für die Fortschreibung des Programmaufwands vom tatsächlichen Auf- wand in 2013 aus. Der Ist-Aufwand lag 2013 bei 2.359,1 Mio. €. Mit den Fortschreibungsraten aus Tz. 59 ergibt sich daraus für 2017 bis 2020 ein Betrag von 10.548,3 Mio. € (vgl. Tab. 21).
Die ARD gliedert aus dem Programmaufwand 94,7 Mio. € in andere Aufwandsarten um. Die- ser Wert ist ein Saldo. Erhöhend wirken 20,9 Mio. € durch Umschichtungen aus der Programm- verbreitung, dem Sachaufwand, den Erträgen und infolge von Aufgabenverlagerungen. Reduzierend wirken 115,5 Mio. € Umschichtungen in den Personalaufwand (vgl. Tzn. 124 ff.), in die Altersversorgung und in den Sachaufwand.
Unter Berücksichtigung des anerkannten zusätzlichen Aufwands von 146,6 Mio. € (vgl.
20. Bericht, Tz. 61) und der beschriebenen Umschichtungen ergibt sich die Feststellung der Kommission von 10.600,4 Mio. €. Sie kürzt daher die Anmeldung der ARD um 1,3 Mio. €.




























































































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