Page 8 - KEF 21. Bericht
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Vorwort
21. Bericht
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Ein Buch voller Zahlen und wie immer „gewichtig“, sollten Sie den 21. Bericht in Händen hal- ten. Er bleibt es auch, wenn Sie ihn als Download auf dem PC haben oder den Inhalt auf Ihren handlichen elektronischen Geräten lesen. Eine richtige Lesefreude wird sich kaum einstellen. Dafür enthält auch dieser Bericht viele und umfangreiche Rechnungen. Die Texte zwischen den Tabellen und Gra ken versuchen, notwendige Erläuterungen zu geben und die Inhalte transparent und nachvollziehbar zu machen.
Der 21. Bericht ist ein Zwischenbericht. Er betrachtet und bewertet zunächst die Ergebnisse der vergangenen und abgeschlossenen Beitragsperiode von 2013 bis 2016. Aus dieser Rück- schau gewinnen wir wichtige Erkenntnisse, z.B. zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit von ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE. Wir sehen, ob die Anstalten ihre nanziellen Ziele erreicht, Zusagen eingehalten und die Vorgaben der KEF umgesetzt haben. Im Blick haben wir ganz besonders, ob unsere Prognosen und Annahmen, die wir zu Beginn einer jeden Periode anstellen, in der Realität zutreffen. Wir lagen damals nicht schlecht. Vielleicht erinnern Sie sich: Ab 2013 hat der Rundfunkbeitrag die Gebühr als gerätebezogenes Entgelt abgelöst.
Das gesamte Regelwerk für die Zahlungsp icht war durch die Länder verändert worden. Im Ergebnis waren die Mehrerträge des neuen Beitrags Grundlage dafür, dass die Anstalten trotz des gestiegenen Finanzbedarfs zwischen 2013 und 2016, aber auch in der laufenden Periode bis 2020 ihren Aufwand decken konnten und können. Für den Beitragszahler erfreulich: Der Beitrag konnte ab dem 1. April 2015 sogar erstmals auf heute 17,50 € abgesenkt werden.
Im Zwischenbericht haben wir auf der Basis der Anmeldungen der Anstalten auch die Zah-
len der aktuellen Periode 2017 bis 2020 erneut untersucht und zeigen jetzt auf, in welchen Bereichen es gegenüber dem 20. Bericht Veränderungen gibt und Korrekturen vorgenommen werden müssen. Dies kann notwendig sein aufgrund neuer Entwicklungen oder weil Progno- sen (Sollzahlen) durch Erkenntnisse aus Ist-Zahlen ersetzt werden. Der 21. Bericht enthält als Zwischenbericht keine Empfehlung zur Anpassung des Rundfunkbeitrags. Die Anstalten kön- nen mit den Erträgen aus den Beiträgen, Werbung und Sponsoring, den Beteiligungen etc. ih- ren Finanzbedarf decken. Sie werden sogar am Ende der Periode nach den Berechnungen der KEF einen Überschuss ausweisen. Zusammen mit einer Rücklage aus Beiträgen (Überschuss aus dem 20. Bericht) und diesem Überschuss wird ein Teil des Bedarfs für 2021 bis 2024 nanziert werden können. Das Ergebnis des 21. Berichts in wenigen Sätzen:
Am Finanzbedarf, den Aufwendungen von ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE hat sich gegenüber dem 20. Bericht wenig verändert. Im Saldo liegt die Abweichung unter 0,1 %. Gleiches gilt für die Erträge, die im Vergleich mit dem 20. Bericht saldiert um weniger als 0,2 % abweichen. Für den Überschuss ursächlich sind die festgestellten Eigenmittel – nicht kurzfristig gebundene liquide Mittel – die am Ende der Periode 2013 bis 2016 nicht zur Deckung des Finanzbedarfs notwendig waren. Die Kommission wird den Überschuss bei den Berechnungen für die Periode 2021 bis 2024 berücksichtigen. Er wird den Finanzbedarf der Anstalten in Zukunft mindern.
Im 21. Bericht nden Sie viele Informationen etwa zu den Kosten der Produktionsbetriebe bei Hörfunk und Fernsehen. Wir haben uns auch die Krimis von ARD und ZDF angeschaut,