Page 402 - KEF 21. Bericht
P. 402

Glossar
21. Bericht
400
Beitragsperiode:
Zeitraum von regelmäßig vier Jahren, für den aufgrund der mittelfristigen Finanzplanung der Rundfunkanstalten und der Bedarfsprüfung durch die Kommission der Rundfunkbeitrag staats- vertraglich festgelegt ist.
Beitragsservice:
s. zentraler und dezentraler Beitragsservice.
Beitragstarifvertrag Altersversorgung (BTVA):
Hierbei handelt es sich um eine beitragsorientierte Leistungszusage, die kongruent rückge- deckt ist. Er ist so konzipiert, dass in Abhängigkeit von Einkommen und von der Vergütungs- gruppe in jedem Jahr ein Versorgungsbeitrag als Prozentsatz des individuellen Einkommens berechnet wird. Der Beitrag wird jährlich in einen Tarif der bbp eingezahlt, der zusammen mit den anfallenden Überschüssen die Versorgungsleistungen bestimmt.
Berücksichtigungsfähige Investitionen:
Investitionsbedarf des jeweiligen Planungsjahres (ohne die in gesondert angemeldeten Ent- wicklungsprojekten enthaltenen Investitionen) abzüglich der Ausgaben für Großinvestitionen und der Barwerte der Leasinginvestitionen, zuzüglich der Abschreibungen auf Großvorhaben und der Aufwand für Leasingraten.
Besetzte Stellen:
Die Zahl der besetzten Stellen ist aus Sicht der Kommission das wesentliche Instrument zur Analyse der Personalentwicklung. Aus der Zahl der besetzten Planstellen und sonstigen Stellen ist zu entnehmen, welche Personalkapazitäten in den jeweiligen Anstalten tatsächlich vorhan- den sind. Die Zahl wird in der Regel in Vollzeitäquivalenten angegeben.
Beteiligung:
Der Besitz von Anteilen an einem Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, wel- ches dem dauernden Geschäftsbetrieb der Rundfunkanstalt dient. Hierzu zählen auch Stiftun- gen und gemeinnützige Unternehmen sowie GSEA in einer Rechtsform des privaten Rechts.
Beteiligungsbericht:
Bericht des Intendanten an das zuständige Aufsichtsgremium über die Beteiligungen einer Rundfunkanstalt und deren Kontrolle (s. § 16c Abs. 2 RStV).
Beteiligungserträge:
Erträge der Rundfunkanstalten – u.a. in Form von Gewinnausschüttungen – von ihren Beteili- gungsunternehmen.
Beteiligungs-GSEA:
GSEA, die in der Rechtsform einer GmbH oder Stiftung geführt werden.














































































   400   401   402   403   404