Page 386 - KEF 21. Bericht
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Tz. 664
Die Hörfunkangebote erreichten mit ihrem Programm folgende Tagesreichweiten (deutsch- sprachige Personen ab 10 Jahren, Montag bis Sonntag):1
Kostentransparenz Kapitel 12 | 21. Bericht
Abb. 57
4.000 3.500
3.000 2.500 2.000 1.500 1.000
500 0
Tagesreichweiten (in T Hörern)
3.810 3.660
3.310 3.260
2.720 2.690
2.760 2.680
1.130 1.160 1.140 1.200
310 290
380 340
220 220
2015 2016
BAYERN 3
2015 2016
HR 3
2015 2016
MDR JUMP
2015 2016
NDR 2
2015 2016
Bremen 4
2015 2016
Radioeins
2015 2016
SR 1 Europawelle
2015 2016
SWR 3
2015 2016
WDR 2
Tz. 665
Bis auf HR 3, MDR JUMP, SR 1 Europawelle und SWR 3 war die Reichweite bei allen Hör- funkangeboten in 2016 rückläu g. Den höchsten Hörerzuwachs weist SWR 3 auf. Die stark voneinander abweichende Hörerzahl ist abhängig von der Bevölkerungszahl in den jeweiligen Verbreitungsgebieten.
Die Kommission vergleicht die Hörfunkangebote auf Basis der zuordenbaren Kosten. Hierin enthalten sind direkte Programmkosten sowie anteilige Betriebskosten einschließlich der Unterdeckungen des Produktionsbetriebs (bei HR und MDR). Daneben sind sämtliche Redak- tionskosten (inkl. Online), die Kosten der Zulieferungen sowie die (sowohl beim Sender als auch der Werbegesellschaft) angefallenen GEMA-Kosten berücksichtigt. Die Erhebung dieser Kosten erfolgte nach einem einheitlichen Schema.
Da einzelne Anstalten die Verbreitungskosten der Online-Angebote nicht aus ihren Kosten- rechnungen entnehmen konnten, wurden diese insgesamt nicht in den Vergleich einbezogen.
Nicht einheitlich gemeldet wurden allerdings Marketingkosten. Während bei zwei Anstalten (BR und SWR) für 2015 noch eine direkte Zuordnung bei den Sachkosten erfolgte, wiesen alle anderen Anstalten einen Großteil dieser Aufwendungen unter den Programmgemeinkosten aus. Neben dieser unterschiedlichen Erfassung weisen die Anstalten zudem auf signi kante Abweichungen bei der Ermittlung der sonstigen Gemeinkosten hin. Die Anstalten regten daher an, sämtliche Gemeinkosten einschließlich der Marketingkosten (auch des BR und SWR) nicht in den Vergleich einzubeziehen. Die Kommission kommt dieser Anregung zur Herstel-
1 Quelle: Mediaperspektiven, Basisdaten 2015, S. 76 und Basisdaten 2016, S. 76.
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