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21. Bericht | Kapitel 12 Kostentransparenz
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unmittelbar und vollständig vergleichbar sind, so lässt sie die grundsätzliche Tendenz der Per- sonalverteilung zwischen Rundfunkanstalten und Beteiligungsunternehmen erkennen. Rund 18 %1 der Mitarbeiter sind in den Beteiligungsunternehmen beschäftigt und bewirtschaften
9 %2 der gemeinsamen Bilanzsumme der Rundfunkanstalten und der Beteiligungsunterneh- men. Damit tragen die Beteiligungen in einem nicht unbedeutenden Umfang zur Leistungser- bringung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei.
1.2.4 Wesentliche Beteiligungen der Rundfunkanstalten (Stufe 3)
Bestandsänderungen bei Beteiligungen einzelner Rundfunkanstalten und bei gemeinsamen Beteiligungen der ARD-Anstalten und des ZDF im Vergleich zum 20. Bericht ergeben sich im Wesentlichen durch die veränderte Abgrenzung der Kriterien (vgl. Tz. 542).
Die Rundfunkanstalten hielten zum 31. Dezember 2015 insgesamt Anteile an 22 wesentlichen Beteiligungen einschließlich vier Beteiligungs-GSEA (vgl. Tab. 217 und 218). Die 18 wesent- lichen Beteiligungen (ohne Beteiligungs-GSEA) erzielten in 2015 mit 3.113 festen und 490 freien Mitarbeitern einen Umsatz von 811,3 Mio. € bei einer Bilanzsumme von 787,2 Mio. €.
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1 Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter in den Beteiligungsunternehmen 5.174 im Verhältnis zu den Mitarbeiterkapazitäten in den Rundfunkanstalten 24.056 zzgl. durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter in den Beteiligungsunternehmen 5.174.
2 Bilanzsumme Beteiligungsunternehmen 1.423 im Verhältnis zu Bilanzsumme Beteiligungsunternehmen 1.423 zzgl. Rundfunkanstalten 14.746.
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