Pressemitteilungen

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) stellt in ihrem 23. Bericht nach einer Abwägung aller Risiken und Chancen fest, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit der Beitragsanpassung auf monatlich 18,36 € für die Beitragsperiode 2021 bis 2024 bedarfsgerecht finanziert sind. Die Anpassung auf diesen Betrag wurde von der Kommission bereits in ihrem 22. Bericht zum 1. Januar 2021 empfohlen und vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20. Juli 2021 umgesetzt.

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Im Rahmen ihrer konstituierenden Sitzung am 1. Februar 2022 in Mainz hat die neu zusammengesetzte Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zu Beginn ihrer fünfjährigen Amtszeit Prof. Dr. Martin Detzel, Professor für Betriebswirtschaftslehre sowie Leiter der Studiengänge BWL-Industrie und BWL-Digital Business Management an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, zu ihrem Vorsitzenden gewählt.

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Die Rundfunkkommission der Länder hat am 20. Oktober 2021 konkrete Vorschläge für eine Reform von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen und diese in Form eines Entwurfs von Änderungen des Medienstaatsvertrags zur öffentlichen Diskussion gestellt. Erst in einer späteren, zweiten Phase der Reform soll es auch um Fragen der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehen.

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„Die KEF begrüßt die sehr deutliche und schnelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht bestätigt in seinem heute veröffentlichten Beschluss die Empfehlung der KEF zur Anpassung des Rundfunkbeitrags in ihrem 22. Bericht. Damit herrscht Klarheit und Planungssicherheit.

Außerdem stellt Karlsruhe erneut klar, dass die Festsetzung des...

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Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) stellt in ihrem 22. Bericht für 2021 bis 2024 einen ungedeckten Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von 1.525,4 Mio. € fest. Sie empfiehlt daher ab Januar 2021 eine Anhebung des monatlichen Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf 18,36 €.

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Gestern ist nach schwerer Krankheit das langjährige KEF-Mitglied Dr. Norbert Holzer verstorben. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) verliert mit ihm einen hochengagierten Kollegen und sehr geschätzten Menschen.

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Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) stellt in ihrem 20. Bericht für 2017 bis 2020 einen Überschuss der Rundfunkanstalten von 542,2 Mio. € fest. Sie empfiehlt eine Absenkung des Rundfunkbeitrags um 30 Cent auf monatlich 17,20 €.

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