© Robert Kneschke - fotolia.com

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Mitglieder der Kommission

Die Kommission besteht aus 16 unabhängigen Sachverständigen; jedes Land benennt ein Mitglied. Die Mitglieder sollen über verschiedene fachliche Qualifikationen verfügen. Sie werden von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder für fünf Jahre berufen; Wiederbestellung ist zulässig. Die Kommission wählt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und einen oder zwei Stellvertreter. 

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben auf ihrer Jahreskonferenz vom 20. bis 22. Oktober 2021 die nachfolgend genannten Personen als Mitglieder der Kommission für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2026 (wieder-)berufen: