Aufgaben und rechtliche Grundlagen
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wurde am 20. Februar 1975 durch Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder errichtet.
Die KEF stellt den Finanzbedarf von ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE fest. Hierzu legen die Rundfunkanstalten der Kommission Mittelfristige Finanzbedarfsplanungen für eine vierjährige Periode vor. Die Kommission überprüft sie anhand der Maßstäbe von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Darüber hinaus orientiert sie sich hierbei an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung der öffentlichen Haushalte. Auf der Basis des ermittelten Bedarfs empfiehlt die Kommission den Ländern gegebenenfalls Änderungen des Rundfunkbeitrags, und zwar in Bezug auf die Höhe und den Anpassungstermin.
Die Kommission berichtet den Landesregierungen alle zwei Jahre über die Finanzlage der Rundfunkanstalten. Dabei legt sie in der Regel abwechselnd einen Beitragsbericht mit Empfehlungen zur Beitragshöhe oder einen sog. Zwischenbericht vor. Der aktuelle 22. Bericht ist ein Beitragsbericht, mit dem die Kommission eine Anhebung des monatlichen Rundfunkbeitrags von derzeit 17,50 € um 86 Cent auf 18,36 € ab dem 1. Januar 2021 empfiehlt.
Rechtliche Grundlage für die Arbeit der Kommission ist der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag der Länder. Die Regelungen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geprägt. Der Beitragsvorschlag der Kommission ist Grundlage für die Entscheidung der Landesregierungen und Landesparlamente. Von dem Vorschlag dürfen sie im Wesentlichen nur abweichen, wenn die
Beitragshöhe den freien Zugang zu Informationen zu erschweren droht oder die Belastung der Rundfunkteilnehmer nicht mehr angemessen erscheint. Hierfür müssen nachprüfbare Gründe angegeben werden.
Zu den Beratungen der Kommission werden nach Bedarf Vertreter der Rundfunkanstalten hinzugezogen. Vor der abschließenden Meinungsbildung und Berichterstattung nehmen die Rundfunkkommission der Länder und die Rundfunkanstalten zum Berichtsentwurf der Kommission Stellung.